
Der in Freiburg wegen Sexualmordes angeklagte Hussein K. wird immer mehr zu einem Beispiel für die mit der Massenzuwanderung überforderten Behörden. Es beginnt schon in Griechenland, die erste Station von Hussein K. aus Afghanistan zu Anfang 2013. Wochen später beging Hussein K. einen Raubüberfall, bei dem er das weibliche Opfer schwer durch einen Schubs über ein Geländer eine Klippe hinunter verletzte. Gegen Auflagen wurde Hussein K. vorzeitig aus der Haft entlassen. Entgegen der Auflage reiste Hussein K. zur Zeit des Massenzustroms illegal über Österreich nach Deutschland ein; und er stellte am 12. November 2015 ohne Vorlage von Personaldokumenten bei der Polizei in Freiburg einen Asylantrag. Eine internationale Suche nach Hussein K. versäumten die griechischen Behörden auszuschreiben. Der Asylantrag von Hussein K. ging im Februar 2016 beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein, wurde dort aber monatelang nicht bearbeitet. „Nach Angabe der überlasteten Bundesberbehörde“, heisst es bei Wikipedia, hätte Hussein K. jedoch „demnächst“ einen Termin bekommen sollen – das bedeutet mit Stand Dezember 2016 nach 10 Monaten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wurde für Hussein K. zuständig und war froh, dass die Wiese GmbH half, die „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ unterzubringen. Auch die Wiese GmbH dürfte froh gewesen sein, sie erhielt mehr Geld als bei richtiger Einstufung nötig, was aber zurückgezahlt werden müsse, heisst es seitens des Landratsamtes gegenüber der Badischen Zeitung vom 25. Oktober 2017. Der Fehler ist auch bei Wiese GmbH zu suchen, mag das Landratsamt auch keine Absicht unterstellen. Dann wären entsprechende Konsequenzen zu ziehen, das heisst eine Zusammenarbeit zu beenden. Continue reading Hussein K. und die Zeichen der Überforderung