Vorbemerkung: Die für die AfD-Gruppe gehaltene Haushaltsrede im Kreistag Breisgau-Hochschwarzwald vom 18.12.2017 wurde in Bad Krozingen im Kurhaus gehalten. Der Rede lag ein Manuskript zu Grunde, das gestrafft vorgetragen wurde und hier entsprechend gekürzt wiedergegeben wird. Die Einwürfe der Versammlungsleiterin während der Redezeit sind hier nach bester Erinnerung möglichst nah am Wortlaut eingepflegt und machten den Vortrag zu halten durchaus hindernisreich. Die AfD-Gruppe lehnte den Haushalt mit beiden Stimmen ab. Insgesamt gab es von den 60 anwesenden Kreisräten vier Gegenstimmen und eine Enthaltung.
Sehr geehrte Frau Landrätin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
da es hier üblich ist, ein Motto voranzustellen, möchte ich das hier auch einmal tun: „Probleme klar benennen, Behandlungsperspektiven aufzeigen“.
Die Haushaltssatzung 2018 steht und fällt mit zwei Rahmenbedingungen, der Konjunktur und der Migrationskrise.
Die erste Rahmenbedingung besteht aus den Niedrigzinsen, mit denen die Konjunkturdaten und damit die Ertragszahlen positiv ausfallen. Damit sollte einen Haushalt zu verabschieden unproblematisch sein. Alle Bereiche können bedient, Investitionen getätigt werden.
Ich will die von Vorrednern bereits genannten Haushaltszahlen hier nicht wiederholen. Ein Punkt ist aber bisher noch nicht genannt worden. Die Gewerbesteuereinnahmen sind mit + 4,8 Prozent unterdurchschnittlich. Der Landesschnitt liegt bei + 5,8 Prozent Gewerbesteuereinnahmen. Das bedeutet für den Landkreis den fünftletzten Platz in Baden-Württemberg. Umso mehr muss der Landkreis in die Infrastruktur investieren, um für die Wirtschaft attraktiv zu sein. Das wird auch getan. Die Schullandschaft wird vom Kreistag besonders priorisiert, Millionenausgaben getätigt. Auch andere Bereiche werden bedacht, Straßen und die Elektrifizierung des Schienennetzes. Der Breitbandausbau gehört dazu. Selbst die Ausgaben für die Hochschanze in Neustadt würde ich noch dazuzählen. Insofern ist der Kernhaushalt nach Auffassung der AfD gut aufgestellt.
Was die Schulden im Kernhaushalt angeht, werden diese investitionsbedingt 2018 um 9 Millionen Euro auf 53,5 Millionen Euro steigen. Die AfD teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass die Europäische Zentralbank die Zinsen nicht nennenswert erhöhen wird. Das würde sonst die hochverschuldeten EU-Mitgliedstaaten in eine Situation vergleichbar der Griechenlands bringen und für die verbliebenen EU-Mitgliedstaaten teuer werden.
Die zweite Rahmenbedingung heißt Migrationskrise. Diese wird für den Landkreis auch zur Schuldenkrise mit unkalkulierbaren Risiken. Für den Sektor Unterbringung werden seit 2015 bis 2018 nicht gedeckte Kosten in Höhe von 70 Millionen Euro verursacht, von denen bisher drei Millionen Euro vom Land erstattet wurden. Bis Ende 2018 ist vor diesem Hintergrund über den Kernhaushalt hinaus mit 89 Millionen Euro Schulden zu rechnen. Die Belastung erfolgt teilweise durch zinslose KFW-Kredite, was die Sache nicht viel besser macht. Die Landesfinanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) brüstete sich in ihrer Haushaltsrede schon, keine neuen Schulden machen zu müssen, statt die offenen Beträge rasch zu erstatten.
Die Stimmung ist entsprechend. Der Kreistag verabschiedet daher eine Resolution. Darin wird das Land an seine Versprechen für eine zeitnahe und unkomplizierte Erstattung erinnert. Einer Schaffung einer gesicherten Rechtsgrundlage für die Spitzabrechnung wird Nachdruck verliehen. Die AfD Kreistagsgruppe trägt mit, was sie im Dezember 2015 bereits in der Haushaltsrede selbst gefordert hat, nämlich den Haushalt von damals abzulehnen, um erst einmal über die Erstattungsbedingungen zu verhandeln. Ich darf das zur Erinnerung aus der damaligen Rede wiedeholen:
„Es sollte nachverhandelt werden – einige unsichere Finanzierungspunkte sind bereits von Vorrednern genannt worden. Was ist mit den 34 Millionen Euro Kredit, wenn Uneinigkeit über die erstattungsfähigen Posten besteht? Der Landkreis befindet sich jetzt schon in einem Rechtsstreit mit dem Land wegen eines Schulstandortes. Das kann schnell gehen. Und diesmal geht es um weit größere Summen.“
Wir von der AfD haben mit der jetzigen Situation gerechnet, die Erfahrungswerte mit den Altparteien waren uns nicht vielversprechend. Wir sind da Realisten. Die Forderungen der Resolution sind überfällig. So weit geht die AfD mit.
Was aber der Resolution wie auch dem Haushalt abgeht, das ist die Problemlage richtig zu benennen. Denn es ist alles schlimmer als es sich anhört. Das ganze Geld, das sich da als Schuldenberg auftürmt, dient nicht, wie es in der Resolution heißt, dem Zweck, „im Auftrag von Bund und Land den Flüchtlingen eine Unterkunft zu verschaffen“. Ging es denn jemals darum Flüchtlingen eine Unterkunft zu bereiten? Oder sollten zur demographischen Auffrischung und für neue Arbeitskräfte einfach viele Menschen angelockt und ins Land gelassen werden? Womöglich als künftige Rentenbeitragszahler. Einige hatten auch hier einmal Hoffnungen geäußert.
Die Folgerung: Es ging nie darum Flüchtlinge zu versorgen.
Schade, dass Erhard Eppler (SPD) nicht mehr in der Politik aktiv ist, der immer auf die Begrifflichkeiten geachtet und um ihre politische Stroßrichtung gerungen hat. Das möchte ich hier auch tun und nach politischen Spielräumen suchen. Seit den letzten Jahren kommen Millionen Ausländer nach Deutschland, das sollen alles Flüchtlinge sein, das steht in der Resolution und Haushaltssatzung. Ist das aber zutreffend?
Nein. Per Definition geht es um illegale Einwanderung, welche nur geduldet wird. Wir türmen Schulden für illegale Einwanderung und deren Bewältigung vor Ort auf. Aus dem Asylrecht wird faktisch ein Einwanderungsrecht. Das möchte ich gerne begründen.
Es ist so, dass nicht einer der Menschen, die über Österreich oder die Schweiz nach Deutschland kommen, ein Recht hat die Grenze zu übertreten und Asyl zu beantragen. Der Asylrechtsartikel 16a Grundgesetz sieht das nämlich nicht vor. Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz lautet, dass sich darauf „nicht berufen kann, wer aus einem Mitgliedstaat der EG oder aus einem [sicheren] Drittstatt einreist …“. EU-Staaten und sichere Drittstaaten wie die Schweiz sind keine Staaten, in denen politische Verfolgung stattfindet. Auch das „kleine Asylrecht“, wie der Flüchtlingsstatus oft genannt wird, greift nicht.
[Mehrere Kreisräte von Grüne und SPD erheben sich von ihren Plätzen und verlassen den Raum].
Es gibt in Österreich und der Schweiz keinen Krieg und keine Vertreibung.
[Landrätin: Machen Sie keine allgemeinen Ausführungen zum Staatsrecht, hier geht es um den Landkreis]
[Zwischenruf: Genau]
Ich habe die Landesverfassung zu Hause im Regal stehen, da ist das Grundgesetz mit enthalten. Das zu beachten gilt auch für den Landkreis.
Wie der Verwaltungsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider dieses Jahr in Denzlingen bei einem Vortrag zum Thema unter Verweis auf § 44 Verfahrensgesetz betont, ist „nicht einer der Verwaltungsakte, mit denen ein Schutzstatus ausgesprochen wird, rechtmäßig“. Es sind, so Schachtschneider, die „Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes nicht geprüft“ worden. Die Voraussetzung, ob jemand also überhaupt Artikel 16a GG in Anspruch nehmen kann, wenn er aus einem sicheren Drittstaat kommt, wurde nicht einer Prüfung unterzogen. Die Praxis hält sich demnach nicht an das Recht.
[Landrätin: Machen Sie keine allgemeinen Ausführungen!]
Das Verwaltungsrecht gilt auch für den Landkreis! Klagewege können überlegt werden.
Das geht schon seit Jahren so. Nun könnte man sagen, dann hat sich das halt so durchgesetzt als Gewohnheitsrecht. Bei der Duldung des illegalen Aufenthalts von Ausländern gibt es aber kein Gewohnheitsrecht. Unrecht bleibt Unrecht. Ausreisepflicht bleibt Ausreisepflicht. Am Ende zahlt das momentan zum Teil der Landkreis, da er verpflichtet ist Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Grenzen müssten nur kontrolliert und Eiwanderung unterbunden werden.
[Landrätin: Sie machen keine Ausführungen zum Haushalt. Stimmen Sie dem Haushalt nun zu oder nicht?!]
Es geht im Haushalt um 70 Millionen Euro die als Flüchtlingskosten deklariert werden. Die AfD-Gruppe legt bei den Begrifflichkeiten Wert darauf, dass von Amtswegen hohe verwaltungsrechtliche Kriterien angelegt werden. In der Vergangenheit haben wir von der AfD-Gruppe die Unzulänglichkeit des inflationär gebrauchten Flüchtlingsbegriffs schon angemeldet. Allerdings vergeblich, selbst die Presse machte darum einen großen Bogen.
Die Bürger müssen erfahren, wofür genau Geld ausgegeben wird, viel Geld sogar. Und zwar mit präzisen Begriffen. Wir verbinden die Ablehnung des Haushalts mit der Aufforderung nachzubessern. Als nächster Schritt wäre gegen die Zuweisungsbescheide der Klageweg zu prüfen. Das sind wir auch den Gemeinden schuldig, die die Zuweisungen zu spüren bekommen.
Danke an die Verwaltung für die gründliche Arbeit.
(Volker Kempf, Vorsitzender der AfD-Kreistagsgruppe)
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Hier die Denzlinger Rede von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vom Frühjahr 2017, aus der im Text oben zitiert wird.
„Man kann auch über rechtliche Schritte der Kommunen, die durch die Unterbringung der Ausländer belastet sind, nachdenken.“ (Karl Albrecht Schachtschneider, Interview in: Sezession vom März 2016).